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Sind Streaming-Einkünfte "Trinkgeld"?

  • Autorenbild: Sawyer - Mediacounsel.biz
    Sawyer - Mediacounsel.biz
  • 15. Juni
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 17. Juni

Ich habe gehört, dass Einkünfte beim Streaming als "Trinkgeld" gelten und damit steuerfrei sind. Stimmt das?


 Mal ein eindeutiges NEIN!

Gemäß Twitch/Youtube Terms of Service bist Du als Streamer kein Angestellter, sondern selbstständig tätig.


  • "Trinkgeld" ist laut §3 Nr. 52 EStG zwar steuerfrei - dies bezieht sich aber einzig und allein auf Arbeitnehmer. Nur Angestellte, die ein Trinkgeld bekommen, müssen dieses nicht versteuern.


  • Streamer, Youtuber & Online-Shop Betreiber sind aber regulär selbstständig bzw. ein Gewerbebetrieb, wodurch die Einkünfte als erzieltes Einkommen gewertet werden.

JC Solutions | Businessberatung für Streamer, Youtuber & eCommerce | mediacounsel.biz


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