eBusiness als Nebenjob: Trotzdem Gewerbe anmelden?
- Sawyer - Mediacounsel.biz
- 16. Juni
- 1 Min. Lesezeit
Ich streame regelmäßig und/oder betreibe einen Online-Shop, aber nur als Nebenjob. Muss ich trotzdem ein Gewerbe anmelden?
Grundsätzlich ja, wenn der Stream direkt oder indirekt Einnahmen generiert und eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.
Eine Gewinnerzielungsabsicht ist auch bei einem Nebenjob gegeben. Nur Streaming, das aus rein persönlichen Gründen und ohne wirtschaftliche Interessen geschieht, wäre sogenannte "Liebhaberei" - ein Hobby.
Bei einem Hobby dürfen zwar auch sporadisch Einnahmen gemacht werden, aber in der Regel übersteigen die Ausgaben dafür die Einkünfte um ein Vielfaches.
Ob ein Gewerbebetrieb oder eine Selbstständigkeit angemeldet werden sollte, können wir gern in einer persönlichen Beratung besprechen.
JC Solutions | Businessberatung für Streamer, Youtuber & eCommerce | mediacounsel.biz

Comments