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FAQs - Häufig gestellte Fragen
Ich streame regelmäßig, aber nur als Nebenjob.
Muss ich trotzdem ein Gewerbe anmelden?
  • Grundsätzlich ja, wenn der Stream direkt oder indirekt Einnahmen generiert und eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.
  • Eine Gewinnerzielungsabsicht ist auch bei einem Nebenjob gegeben. Nur Streaming, das aus rein persönlichen Gründen und ohne wirtschaftliche Interessen geschieht, wäre sogenannte "Liebhaberei" - ein Hobby.
  • Bei einem Hobby dürfen zwar auch sporadisch Einnahmen gemacht werden, aber in der Regel übersteigen die Ausgaben dafür die Einkünfte um ein Vielfaches.
  • Ob ein Gewerbebetrieb oder eine Selbstständigkeit angemeldet werden sollte, können wir gern in einer persönlichen Beratung besprechen.
Das bedeutet, ich muss meine Donations und Subs versteuern?
  • Absolut JA! Alle Einnahmen müssen grundsätzlich versteuert werden - egal ob Donations, Bits, Partner-Auszahlungen oder Online-Shop Verkäufe.
  • Egal, wie man die Einnahmen nennt: steuerlich gehören sie nach §2 Abs. 1 EStG zum erzielten Einkommen. Auch wenn die "Spenden" eine freiwillige Gabe der Fans sind und keine direkte Bezahlung einer erbrachten Leistung, behandelt die Rechtsprechung sie als reguläre (Betriebs-)einnahmen.
  • Es gibt verschiedene Bemessungsgrenzen bzw. Freibeträge. Bleibt man in seinen Jahreseinkünften darunter, wird keine Steuer erhoben.
  • Dennoch müssen alle Einkünfte dem Finanzamt angezeigt werden!
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Ich habe gehört, dass Einkünfte beim Streaming als "Trinkgeld" gelten und damit steuerfrei sind. Stimmt das?
  • Mal ein eindeutiges NEIN! 
  • "Trinkgeld" ist laut §3 Nr. 52 EStG zwar steuerfrei - dies bezieht sich aber einzig und allein auf Arbeitnehmer. Nur Angestellte, die ein Trinkgeld bekommen, müssen dieses nicht versteuern.
  • Streamer, Youtuber & Online-Shop Betreiber sind aber regulär selbstständig bzw. ein Gewerbebetrieb, wodurch die Einkünfte als erzieltes Einkommen gewertet werden.
Ohje. Ich verdiene so schon seit einiger Zeit, habe aber nie eine Steuererklärung dazu abgegeben. Was kann da jetzt passieren?
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  • Vor allem gilt erstmal: keine Panik kriegen! Meistens sind solche Dinge mit den Finanzbehörden regelbar, insbesondere wenn sich umfassend erklärt wird.
  • Dennoch sollte man das nun nicht mehr auf die lange Bank schieben sondern selbst schnellstmöglich handeln, bevor das Finanzamt agiert.
  • Verschweigt man aber dauerhaft die Einkünfte, kann es zu sehr unangenehmen Folgen kommen: Hohe Steuernachzahlungen oder gar ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung sind möglich.
  • Daher gilt: Mit den Behörden ist nicht zu spaßen - wenn man sich aber gut beraten lässt, ist alles nur halb so schlimm. ;) 
  • Nope! Ich bin Unternehmens- und kein Steuerberater. Genau genommen, darf ich gar nicht für Dich Deine Steuererklärung anfertigen.
  • Bei mir lernst Du aber, wie Du es richtig machst und vorbereitest - und in Zukunft einfach und unkompliziert alleine hinkriegst.
  • Dabei empfehle ich aber gerade bei größeren Unternehmen noch einen Steuerberater hinzu zu holen, wenn es um konkrete Fragestellungen zum Steuerrecht geht oder Du jemand anderes mit der Abgabe der Formulare betrauen möchtest.
Okay. Das heißt, Du machst dann auch meine Steuererklärungen?
Mein Steuerberater hat gesagt, dass ich für alle Einkünfte eine Rechnung bräuchte - wie soll ich denn Twitch eine Rechnung schicken?
  • Diesen Quatsch habe ich auch schon oft von Steuerberatern gehört, die keine Ahnung von Neuen Medien als Geschäftsmodell hatten.
  • Dem Finanzamt genügt als Nachweis die Abrechnung, die Du zu den gezahlten Einkünften von Twitch/Youtube/Deinem Store erhälst. Sogar die von Twitch zugesandte Abrechnungsemail zusammen mit Deinem Kontoauszug ist ausreichend als Beleg.
  • Kein Wunder: hier entstehen ja Steuern - da fragt das Finanzamt nicht so präzise wie bei den Ausgaben ;)
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