top of page
TOP
Q&A Blog - Häufige Fragen & Antworten

Twitch als Nebenjob = Gewerbe anmelden?

  • Autorenbild: Mediacounsel.biz
    Mediacounsel.biz
  • 10. Juli 2018
  • 1 Min. Lesezeit


Du erzielst Einnahmen mit Twitch oder Youtube, aber nur als Nebenjob. Musst Du trotzdem ein Gewerbe anmelden?


Grundsätzlich ja,

wenn der Stream direkt oder indirekt Einnahmen generiert und eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.

  • Eine Gewinnerzielungsabsicht ist auch bei einem Nebenjob gegeben. Nur Streaming, das aus rein persönlichen Gründen und ohne wirtschaftliche Interessen geschieht, wäre sogenannte "Liebhaberei" - ein Hobby.


  • Bei einem Hobby dürfen zwar auch sporadisch Einnahmen gemacht werden, aber in der Regel übersteigen die Ausgaben dafür die Einkünfte um ein Vielfaches.


  • Die Gewerbeanmeldung kannst Du regulär bei Deinem lokalen Gewerbe- bzw. Bürgeramt einreichen. Wie genau das funktioniert, können wir gern in einer persönlichen Beratung besprechen.


JC Solutions | Businessberatung für Streamer, Youtuber & eCommerce | mediacounsel.biz




 
 
 

Comments


Commenting on this post isn't available anymore. Contact the site owner for more info.

© 2018 by JC Solutions. Alle Rechte vorbehalten.

  • Facebook Social Icon
  • Twitter Social Icon
  • Google+ Social Icon
bottom of page