Umsatzsteuer für Einnahmen als Creator?
- Sawyer - Mediacounsel.biz
- 16. Juni
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 17. Juni
Fällt auf Einnahmen als Creator Umsatzsteuer an? Erhalte ich eine gesonderte Abrechnung? Wo muss ich die vereinnahmte Umsatzsteuer angeben?
Das kommt darauf an...
...wie Deine Selbstständigkeit bzw. Dein Unternehmen strukturiert ist, wieviel Einnahmen Du im Jahr erzielst und welche Art Ausgaben bei Dir anfallen.
Grundsätzlich kannst Du die sogenannte Kleinunternehmerregelung (nach §19 UStG) in Anspruch nehmen, wenn Dein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Damit würde vom Finanzamt keine Umsatzsteuer erhoben werden.
Das hat den Vorteil einer vereinfachten Buchführung. Allerdings kann es deutliche wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen, wenn Du z.B. hohe oder regelmäßige Ausgaben (Technik, Reisekosten) bestreitest.
Du erhältst weder von Twitch noch Youtube regulär eine Abrechnung, die die Umsatzsteuer gesondert ausweisen. Dies muss über Deine Buchführung erfolgen.
Nimmst Du die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch oder ist diese keine Option, musst Du dem Finanzamt die Umsatzsteuer regelmäßig melden - durch Umsatzsteuervoranmeldungen und -erklärungen.
Wenn du unsicher bist, wie du mit diesem Thema umgehen sollst, melde dich gerne bei mir. Ich unterstütze dich dabei, steuerliche Fallstricke zu vermeiden und rechtssicher zu handeln.
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