Ich habe gehört, dass Einkünfte beim Streaming als "Trinkgeld" gelten und damit steuerfrei sind. Stimmt das?
Mal ein eindeutiges NEIN!
Gemäß Twitch/Youtube Terms of Service bist Du als Streamer kein Angestellter, sondern selbstständig tätig.
"Trinkgeld" ist laut §3 Nr. 52 EStG zwar steuerfrei - dies bezieht sich aber einzig und allein auf Arbeitnehmer. Nur Angestellte, die ein Trinkgeld bekommen, müssen dieses nicht versteuern.
Streamer, Youtuber & Online-Shop Betreiber sind aber regulär selbstständig bzw. ein Gewerbebetrieb, wodurch die Einkünfte als erzieltes Einkommen gewertet werden.
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